Mondioring Prüfungsordnung Teil 3

Teil III - ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN


1. ANMELDEN
Der HF betritt den Platz auf Anweisung des Ringhelfers (Commissaire en Ring). Er begibt sich mit dem frei bei Fuss folgenden Hund, ohne Leine, Halsband oder Maulkorb an den Richtertisch und meldet sich an. Der HF teilt die Länge und Höhen der Sprünge in der zu springenden Reihenfolge mit. Er meldet dem Richter, ob er seinen Hund auf Distanz abruft oder pfeift. Er wählt einen Umschlag, in welchem die Art des ersten Angriffes in der Flucht beschrieben ist. Ohne ihn zu öffnen, gibt er ihn dem Richter, der bis unmittelbar nach dem Start des Hundes zum Angriff der einzige ist, der weiss, ob es sich um einen Angriff mit Beissen oder einen abgebrochenen Angriff handelt (Vorgehensweise siehe Beschreibung der Angriffe). Dann nimmt der HF aus einem anderen Behälter ein Stück Holz (nummeriert) für die Übung "Suchen eines Gegenstandes" und steckt es in eine seiner leeren Taschen.


2. AUFSTELLEN ZUM ÜBUNGSBEGINN
(für alle Arbeiten gleich - auch Mise en place genannt) Der HF steht und bleibt zur Verfügung des Ringhelfers, der ihn in die Nähe des Startpunktes (ca. 3 m) für jede Arbeit begleitet. Das erste Signal des Richters erlaubt das Aufstellen zum Start. Der HF hat 30 Sekunden Zeit, seinen Hund in Position zu bringen. Sind die 30 s abgelaufen, ist die Übung annulliert. Der HF hat 1 Kdo (Kommando) zum Aufstellen zur Verfügung ("Sitz", "Platz" oder "Steh", je nach Übung). Ein weiteres, fakultatives Kdo zum Fixieren des Hundes ist erlaubt (z. B. "Bleib"). Jegliches weitere Kdo zum Aufstellen oder Fixieren des Hundes gilt als Dkdo und wird mit Abzug von 1 Punkt pro Kdo bestraft. Bei mehr als 5 zusätzlichen Kdo ist die Übung zu annullieren, selbst wenn die erlaubte Zeit von 30 s noch nicht abgelaufen ist. Sobald HF und Hund in Position sind, gibt der Richter das Signal zum Beginn der Übung und der HF gibt das entsprechende Kdo, wobei er davor den Namen des Hundes benutzen kann. Jedes nicht konforme Kdo ist zu bestrafen.


3. HÖRZEICHEN ZUM ABRUFEN AM ENDE DER ÜBUNGEN
Es gibt 2 Arten von Abrufen:

  • a) auf Distanz = abrufen. Das Abrufen auf Distanz kann mittels Stimme oder Pfeife erfolgen. Dies muss der HF beim Anmelden bekannt geben und während der ganzen Prüfung beibehalten. Bei Nichteinhalten erfolgt Punktabzug.
  • b) in der Nähe (1 m) = bei Fuss nehmen. Jedes Abrufen in der Nähe muss stimmlich erfolgen. Egal ob Stimme oder Pfeife verwendet wird, muss das jeweilige Hörzeichen kurz und zusammenhängend gegeben werden. Ist dies nicht der Fall, gilt es als Dkdo und wird als solches bestraft. Ein einziges Hörzeichen zum Abrufen ist erlaubt. Jedes zusätzliche Kdo ist zu bestrafen (siehe Hinweis in der Beschreibung jeder Arbeit). Bei mehreren, zusätzlichen Kdo erfolgt ein Punktabzug im "Allgemeinen Verhalten".

Desgleichen verliert der Hund , welcher 5 s nach Ende der Übung nicht ablässt (egal ob Hörzeichen zum Ablassen gegeben wurde), die 10 P für den Rückweg unter Vorbehalt eines Punkteabzuges im "Allgemeinen Verhalten". Ebenso minus 10 P (für das Ablassen), wenn der Hund nicht innerhalb der vorgegebenen Zeit zurück "bei Fuss" ist. In der Kl. I ist es dem HF gestattet, seinen Hund entweder beim Ablassen abzurufen oder ihn den Helfer bewachen zu lassen. Auf jeden Fall muss er die Art und Weise dem Richter beim Anmelden mitteilen.


ALLGEMEINES VERHALTEN
Wenn der Richter der Meinung ist, dass die Ausführung einer oder mehrerer Arbeiten zu wünschen übrig lässt, bestimmt er einen Punkteabzug von bis zu 10 % der erreichten Punktzahl in der jeweiligen Übung. Wenn sich ein HF vor, während oder nach seiner Prüfung nicht korrekt verhält, handelt der Richter gleichermassen. Die Höhe des Abzuges liegt in seinem Ermessen. Während seiner Prüfung ist dem HF jegliche Intervention bei der Jury untersagt, es sei denn, um eine Verletzung des Hundes oder seiner selbst zu melden. Bei Missachtung erfolgt ein Abzug von 10 P. im "Allgemeinen Verhalten" und im Wiederholungsfalle der Ausschluss von der Prüfung. Der Punkteabzug im "Allgemeinen Verhalten" wird am Total der erreichten Punkte abgezogen. Bei einem gravierenden Zwischenfall kann der Richter den Ausschluss des Konkurrenten anordnen, sein Leistungsheft einziehen und dies seiner nationalen zuständigen Kommission mit einem begründeten Rapport mitteilen.


Teilnahmebedingungen für MONDIORING Prüfungen
Der HF muss für seinen Hund ein von seiner LO ausgestelltes LH besitzen. Alle Rassen sind zugelassen, sofern sie eine FCI-Stammbaumurkunde besitzen.

Bevor ein Hund die Klasse III der PO absolvieren kann, muss er folgende Qualifikation aufweisen:

  • in der Klasse I, 2 Prüfungen mit min. 160 P. von 200
  • in der Klasse II, 2 Prüfungen mit min. 240 P. von 300

Wenn es der HF wünscht, kann er so lange wie er möchte, in der selben Klasse Prüfungen absolvieren. Solange ein Hund in der Klasse III nicht 300 P. erreicht hat, ist es dem HF erlaubt, zur Kategorie II zurück zu gehen und so lange Wettkämpfe zu bestreiten, wie er es für nötig hält. Sobald das Prüfungsgelände fertig eingerichtet ist, wird das Betreten den Teilnehmern untersagt. Bei Betreten erfolgt Ausschluss.


Internationale Meisterschaft Mondioring
Einmal pro Jahr, am 2. Oktoberwochenende, treffen sich die besten Hunde zur Meisterschaft. Jede LO verpflichtet sich, Ausscheidungen zur Teilnahme an der Meisterschaft durchzuführen. Die Anzahl Teilnehmer pro Land wird von dem jeweiligen Veranstalter bestimmt.


Pflichtenheft
Jedes Jahr, mindestens 6 Monate vor der Meisterschaft, erstellt der jeweilige Veranstalter ein Pflichtenheft, das beinhaltet: die Entschädigungen für die Richter und Helfer, die den HF angebotenen Leistungen. Dieses Heft wird den jeweiligen Mannschaftszuständigen der Länder zugestellt.


Jury
Es sind 3 Richter aufzubieten. Ein Richter von der veranstaltenden LO, 2 Richter aus verschiedenen Ländern. Diese werden, ohne Berücksichtigung der veranstaltenden Landes, ausgelost.


Helfer
In der Klasse III arbeiten 3 Helfer. Welcher Helfer welche Schutzdienstübung figuriert, entscheidet das Los.


Durchführung von Prüfungen
Der Organisator verpflichtet sich, die Wettkämpfe sorgfältig und bis ins kleinste Detail vorzubereiten. Damit die Teilnahme ausländischer HF gewährleistet ist, müssen die jeweiligen LO rechtzeitig unterrichtet werden.

Der Prüfungsplatz muss mind. 60 x 40 m gross sein, im max. 5000 m2. Der Boden darf weder gepflastert noch geteert sein. es muss darauf geachtet werden, dass sich auf dem Terrain keinerlei Gegenstände befinden, an denen sich ein Hund verletzen könnte. Der Platz muss eingezäunt sein.

Der Veranstalter ist verpflichtet, 2 Personen zur Verfügung zu stellen, welche die Hindernisse verstellen, Futter werfen, etc. Er ist ebenfalls dazu verpflichtet, einen Ringhelfer, der die PO und den Ablauf der einzelnen Übungen gut kennt, bereit zu stellen.

Ein Tisch für das Sekretariat des Richtergremiums muss so aufgestellt werden, dass der Richter beim Herantreten an den Tisch den Ablauf der Prüfung gut verfolgen kann. Ein oder zwei kompetente Personen sind notwendig, um den reibungslosen Ablauf des Sekretariats zu gewährleisten.

Der Organisator kümmert sich um die Markierungen auf dem Platz. Jeder Übungsbeginn muss markiert werden. Für die Übung "Bewachen eines Gegenstandes" müssen 2 Kreise im Radius von 2 und 5 m gezogen werden. Der Organisator stellt dem Richter folgende Dinge zur Verfügung:

  • 6 Gegenstände für die Angriffe
  • das Hindernis für den Angriff (s. PO)
  • 6 Verstecke für das Revieren
  • die 3 Sprünge (gem. Skizze in der PO)
  • 6 Apportiergegenstände (s. Liste PO)
  • Futterhappen
  • Gegenstände aus Holz (10 x 2 x 2 cm) für "Revieren nach einem Gegenstand"
  • 2 Revolver mit 9 mm Patronen
  • Fähnchen als Markierung für den "abgebrochenen Angriff"• offizielle Notenblätter
  • 1-2 Ablenkungen für die Übung "Abwesenheit des HF"
  • 3- 4 gebräuchliche Gegenstände für "Bewachen eines Gegenstandes"

Der Apportiergegenstand und jener für den Angriff werden vom Richter am Anfang der Prüfung ausgewählt. Der Veranstalter stellt ebenfalls einen Vorführhund pro Klasse und Prüfungstag zur Verfügung. Ausserdem bemüht er sich um eine Hupe für die Signale zum Übungsbeginn und -ende. Die Verwendung der Pfeife bleibt ausschliesslich den HF vorbehalten. Es sind 2 Platzein/-Ausgänge erforderlich, einen für den HF und Hund, der andere für die Schutzdiensthelfer. Für die Schutzdiensthelfer muss ein Ort (Zelt, Raum etc.) bereit stehen, in welchem sie sich während der Zeit, in der kein Schutzdienst stattfindet, aufhalten können. Dieser Ort muss mind. 5 m vom Platz entfernt sein, damit die Hunde während ihrer Arbeit nicht abgelenkt werden. Weder auf dem Platz noch unmittelbar am Rand dürfen Wasserbehälter aufgestellt werden, welche den Hund von seiner Arbeit ablenken. Ausserhalb des Terrains muss ein Versteck aufgestellt werden, hinter welchem sich der HF während der Vorbereitung zum "Revieren nach dem Helfer" aufhält. Hier hat er Gelegenheit, seinen Hund trinken zu lassen.


Auslosung
Der Veranstalter führt vor Prüfungsbeginn eine Auslosung für die Startreihenfolge der Teilnehmer durch. Ebenfalls wird die Reihenfolge der einzelnen Übungen sowie die Ausgangsstellung des Hundes für die Übung "Positionen" (Sitz, Steh, Platz) in Anwesenheit der HF ausgelost. Die letzte Auslosung gilt der Stellung des Hundes während der Übung "Abwesenheit des HF" ("sitz" oder "Platz").


Vorführhund
Ein Vorführhund ist obligatorisch vor jedem Prüfungsbeginn in jeder Klasse.


Futter
Es müssen verschiedene Futterhappen in angemessener Grösse (max. Faustgrösse) vorhanden sein. Es kann sich um rohes oder gekochtes Fleisch, Knochen, Fisch, Käse, trockenen Kuchen, Zucker etc. handeln.


Stock
Der zu verwendende Stock muss aus einem über Kreuz eingeschnittenen Bambus bestehen.


Befehle
Müssen vom HF gemäss PO und können in der eigenen Muttersprache erteilt werden.


Notenblätter
Müssen der offiziellen Vorlage entsprechen und sämtliche Prüfungsdaten beinhalten. Es ist ein Notenblatt pro Klasse und Hund in 3facher Ausfertigung (1 Original und 2 Kopien) vorgesehen:

  • das Original geht an den Richter
  • eine Kopie des Originals geht bei der Rangverkündigung an den HF
  • eine Kopie des Original geht an den Veranstalter

Funktion und Pflichten des Richters
Wenn sich die Jury aus mehreren Richtern besteht, so richten diese zusammen und nicht einzeln. Sie müssen die PO auf das genaueste kennen und sich unbedingt daran halten. Der Richter kann die PO frei anwenden und muss im speziellen die Helferarbeit auf die Klassen I, II und II abstimmen.

Für klare Fehler sind die in der PO vorgeschriebenen Abzüge genauestens anzuwenden. Jeder Punktabzug entspricht entweder einem Fehler, einer ungenügenden Leistung des Hundes oder Fehlverhalten des HF. Diese Abzüge müssen dem HF, auch einem Anfänger, bekannt sein.

Die Teilnehmer sind verpflichtet, das Reglement und die Vorschriften zu kennen, bevor sie an einer Prüfung teilnehmen. Die Entscheidungen des Richters oder der Jury in Bezug auf in der PO nicht vorgesehene Fälle sind unantastbar.

Ausschliesslich der Richter bestimmt über den Ablauf der Übungen. Alle Übungen sind erst auf seine Erlaubnis hin auszuführen. Mit der Hupe gibt er das Signal zum Beginn und Ende einer Übung. Er muss darauf achten, dass alle Übungen für jeden Hund in der gleichen Art und Weise ausgeführt werden. Die Bedingungen müssen für jeden HF die selben sein.

Unmittelbar nach jeder einzelnen Übung kommentiert der Richter für das Publikum in verständlicher Art und Weise die Arbeit und Punktezahl. Er ermittelt die Gesamtpunktzahl und unterzeichnet die Notenblätter. Nachdem ein Hund seine Prüfung beendet hat, wird innerhalb 15 min. danach sein Notenblatt angeschlagen.


Schutzdiensthelfer
Es ist dem Helfer verboten, den Hund mit dem Stock zu schlagen. Bei Benutzung des Revolvers muss er in einem Winkel von ca. 45° in die Luft schiessen. Vor Beginn der jeweiligen Angriffe platziert er sich in einer Distanz von 10 - 20 m vor dem Hund in der Mitte des Platzes.

Stand: PO-1997

Bookmark Us

Bookmark Webseite im Browser 
Bookmark Artikel im Browser