Kategorie-Mondioring-Prüfungsordnung

Mondioring Prüfungsordnung - FCI Änderungen Mondioring Reglement - Stand 2010 in französisch

Mondioring Prüfungsordnung - FCI Änderungen Mondioring Reglement - Stand 2010 in französisch

Mondioring Prüfungsordnung - FCI - Stand 2003 in Englisch

Mondioring Prüfungsordnung - FCI - Stand 2003 in Englisch als PDF zum Download

Mondioring Prüfungsordnung Teil 1

Teil I - VORWORT

Das MONDIORING-Programm wurde von mehreren Delegierten aus Europa und Amerika ausgearbeitet, in der Hoffnung, die bestehenden, nationalen Prüfungsordnungen miteinander zu verbinden und so eine Bereicherung für alle Hundesportler darzustellen, egal ob Anfänger oder Routinierte.

Seine Zielsetzung ist

  • für die Zuschauer eine Unterhaltung
  • den Teilnehmer ein Spiel mit progressiven Schwierigkeiten
  • den passionierte Kynologen ein sportlicher Wettkampf

Mondioring Prüfungsordnung Teil 2

Teil II - SCHUTZDIENSTHELFER

Erwähnt sei, dass man früher den Schutzdiensthelfer (Homme d'attaque) auch mit "Apache", "Malfaiteur" (Übeltäter), "Mannequin" (Gliederpuppe), "Paillasse" (Strohsack) und in Amerika mit "Decoy" (Köder) oder "Helper" (Helfer) bezeichnete.

Jede dieser Bezeichnungen birgt in sich eine eigene Ausbildungsphilosophie und es wäre interessant, weitere, verschiedene Ausdrücke wie sie in Deutschland, Spanien, Holland, Italien oder der Schweiz verwendet werden, aufzuführen.

Mondioring Prüfungsordnung Teil 3

Teil III - ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Mondioring Prüfungsordnung Teil 4

Teil IV - UNTERORDNUNG

Mondioring Prüfungsordnung Teil 5

Teil V - SPRÜNGE

In der Kl. I kann der HF einen der 3 Sprünge wählen und muss ihn beim Anmelden dem Richter angeben. Siehe "Allgemeine Bestimmungen" betreffend Aufstellung zum Übungsbeginn, gleich für alle Arbeiten. Die nachstehenden Richtlinien gelten für alle 3 Sprünge (Steilwand, Weitsprung, Hürde):

  • Der HF platziert seinen Hund in dem für ihn passenden Abstand zum Sprung.
  • Er positioniert sich sofort in dem markierten Winkel rechts oder links vom Sprung.

Mondioring Prüfungsordnung Teil 6

Teil VI - SCHUTZDIENST

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