Abteilung 1:
Übung A: ANGELEINT FOLGEN
Der Hundeführer läuft ca. 70 Meter mit angeleintem Hund einen vorgegebenen Parcours ab. Der Hund soll aufmerksam (Umgebung und Hundeführer beachten) und dicht am Hundeführer nebenher laufen.
Übung B: UNANGELEINT FOLGEN
Der Hundeführer läuft wie bei Übung A mit unangeleintem Hund den selben Parcours ab. Nach 20 Meter muß der Hund von links nach rechts wechseln. Nach 10 Metern muss der Hund wieder nach links wechseln.
Nach weiteren 10 Metern wieder nach rechts und nach weiteren 10 Metern wieder nach links.
Übung C: FOLGEN AM FAHRRAD
Der vorgegebene Parcours aus der Übung A wird hier mit dem Fahrrad gefahren, wobei der Hund auf der rechten Seite vom Fahrad folgen muss. Der Hund darf dabei nicht zu weit vor oder hinter dem Rad laufen.
Übung : ABLIEGEN
Der Hundesführer legt seinen Hund in der Mitte des Parcours ab. Während nun ein anderer Prüfling den Parcours abläuft, muss der Hund ruhig liegen bleiben.
Übung E: FUTTER VERWEIGERN
Der Hundeführer kommt auf dem Fahrrad mit seinem Hund an der Seite zum Richter gefahren. Dieser weist dem Hundeführer einen Platz zu, wohin er den Hund und das Fahrrad ablegen soll. An diesem Platz angekommen, legt der Hundeführer seinen Hund hinter das abgelegte Fahrrad ab. Hier muss der Hund liegen bleiben, wärend sich der Hundeführer aus dem Sichtfeld des Hundes entfernt. Ebenfalls auf einem Fahrrad kommt nun der Helfer mit einer Tasche. Beim Richter angekommen, lässt der Helfer das Fahrrad liegen und geht mit der Tasche auf den Hund zu. Kurz vor dem Hund holt der Helfer 2 Stück Futter aus der Tasche und bietet es dem Hund an. Nun geht der Helfer 2-3 Schritt zurück und wirft dem Hund das 3. Stück Fleich zu, welches der Hund auch hier keinesfalls anrühren sollte. Nun schwingt sich der Helfer auf das Fahrrad vor dem Hund und fährt ausser Sichtweite. Der Hund muss hier ganz schnell entscheiden, ob es sich bei dieser Übung um eine Futterverweigerung oder um eine Gegenstandsbewachung (Fahrrad) handelt.
Übung F: VERWEIGERN VON GEFUNDENEM FUTTER
Auf dem ganzen Übungsgelände liegen Fleischstücke und Käsebrocken verstreut, die die Arbeit für den Hund erschweren. Hiervon darf sich der Hund in keinster Weise ablenken lassen.
Übung G: STILL SEIN
In einem Waldstück geht der Hundeführer mit seinem Hund auf einen vom Richter zugewiesenen Platz, wo er seinen Hund ins Steh, Sitz oder Platz bringen darf. Während eine Gruppe von Menschen aus einem Gebüsch kommt und wieder verschwindet, fällt im selben Moment ca. 20 Meter hinter dem Hundeführer ein Schuss. Der Hund muss sich hier absolut ruhig verhalten. Nur der Hundeführer darf leise Kommandos geben.
Übung H: FREIER SPRUNG ÜBER EIN HINDERNIS
Der Hund muß über ein 1 Meter hohes Hindernis hin- und zurückspringen, ohne dieses zu berühren. Der Hund muss stehend, liegend oder sitzend einen Abstand von ca. 1m zum Hindernis einhalten.
Übung I: KLETTERSPRUNG
Der Hund muss aus 1 Meter Abstand eine 1,75 Meter hohe Palisade überwinden. Auf der Rückseite der Palisade befindet sich ein schräger Ablauf, so das nur ein Hinsprung möglich ist. Der Hund wird danach vom Hundeführer abgeholt.
Übung J: WEITSPRUNG ÜBER EINEN GRABEN
Der Hund muss aus 1 Meter Abstand über einen 2,25 Meter breiten Graben springen und auf Kommando wieder zurück.
Übung K: SUCHEN & APPORTIEREN VON 3 KLEINEN GEGENSTÄNDEN
Der Hund hat 7 Minuten zeit, auf einem 20x15 Meter grossen Suchfeld, 3 kleine Gegenstände zu finden. Dies können zB. eine 9mm Patronenhülse, ein Schlüssel, eine Münze sein. Während des Suchens, begonnen wird links, macht der Hundeführer an der linken Seite des Suchfeldes kleine Schritte von links nach rechts, bis er auf der anderen Seite des Suchfeldes angekommen ist. Der Hund muss alle 3 Gegenstände gefunden haben, bevor der Hundeführer auf der anderen Seite des Suchfeldes angekommen ist. Erledigt der Hund seine Aufgabe innerhalb von 3 Minuten, so bekommt er für die Übung die volle Punktzahl von 15 Punkten. Jede weitere Minute kostet Punkte. Dauert die Übung länger als 7 Minuten, so wird sie vom Körmeister abgebrochen.
Abteilung 2
Übung A: ÜBERSCHWIMMEN
Der Hund muss auf Kommando über einen mindestens 15 Meter breiten Wassergraben schwimmen. Auf der anderen Seite des Wassergrabens angekommen, geht der Hundeführer aus der Sichtweite des Hundes, während der Hund auf Kommando eine halbe Minute lang dort verharren muss. Auf Zeichen des Richters darf der Hundeführer den Hund zurückrufen.
Übung B: APPORTIEREN EINES GROSSEN GEGENSTANDES AUS DEM WASSER
Hund und Hundeführer sind ausser Sichtweite. Ein Gegenstand wird mindestens 7 Meter weit vom Ufer ins Wasser geworfen. Der Hundeführer kommt mit seinem Hund. Auf Kommando muss der Hund den Gegenstand aus dem Wasser apportieren.
Abteilung 3
Übung A: GEGENSTANDSBEWACHEN
Der Hundeführer fährt auf dem Fahrrad mit seinem Hund an der Seite auf einen vom Richter zugewiesenen Platz. Der Hund wird hinter dem Fahrrad abgelegt und der Hundeführer geht ausser Sichtweite. Ab jetzt muss der Hund 3 Minuten lang hinter dem Fahrrad liegen bleiben. Der Pakwerker fährt nun auch mit dem Fahrrad zum Richter, legt das Rad ab und geht zum Hund. Der Helfer geht im Abstand von 2 Metern auf gerader Linie am Hund vorbei. Nach 10 Metern dreht sich der Pakwerker wieder um und geht direkt auf das Fahrrad zu. Hat der Helfer die Distanz von 2 Metern zum Fahrrad unterschritten, muss der Hund konsequent in das Bein oder den Arm beissen, da sonst der Helfer das Fahrrad wegnimmt. Hat der Hund seinen Griff gesetzt, geht der Pakwerker zwei bis drei Schritte zurück und der Hund muss selbstständig wieder ablassen und zum gegenstand zurückkehren.
Übung B: REVIEREN NACH EINEM GEGENSTAND (Holzgewehr)
Auf einem grossen freien Feld muss der Hund einen Gegenstand (Holzgewehr flach auf dem Boden) finden und diesen anhaltend verbellen, bis der Hundeführer den Hund abholt.
Übung C: REVIEREN NACH EINER PERSON
In einem teils offenen, teils bewachsenen Gebiet liegt eine ca. 150 Meter weit vom Startpunkt entfernte Person still und regungslos auf dem Bauch. Idealer Weise so, dass der Hund zuerst durch das offene Gelände revieren muss. Hat der Hund die Person gefunden, so hat er dies seinem Hundeführer duchr anhaltendes Verbellen anzuzeigen.
Übung D: TRANSPORT EINES BETRUNKENEN
Der Hundeführer trifft mit seinem Hund auf einen liegenden Helfer. Er legt seinen Hund ab und hilft dem Helfer wieder auf, doch dieser schwankt sehr und kann kaum stehen. Der Hundeführer durchsucht jetzt den Helfer, während der Hund noch an seinem Platz liegt. Nach 20 Metern lässt der scheinbar betrunkene einen Ringschlüssel aus seinem Ärmel fallen. Der Hund hat den Ringschlüssel aufzunehmen, um den Betrunkenen herumzulaufen und seinem Hundeführer den Gegenstand zu apportieren. Der Transport, der auf ganzer Länge ca. 70 Meter lang ist, wird angehalten, der Hundeführer steckt den Gegenstand in seine Tasche und schon geht der Transport wieder weiter.
Übung E: DAS ZUM STEHEN BRINGEN EINES VERDÄCHTIGEN MIT STOCKANGRIFF
Nachdem sich der Hundeführer am Ende der Laan beim Körmeister gemeldet hat, zeigt sich der Helfer mit einer grossen Tasche und flüchtet. Der Hund muss korrekt bei seinem Hundeführer laufen. Aus dem Laufen heraus ruft der Hundeführer zum Helfer, worauf der Hund geschickt wird. Hat sich der Hund ca. 25 Meter vom Hundeführer entfernt, geht der Helfer ausser Sicht, lässt die Tasche fallen und greift sich einen Stock. In dem Moment, wo der Hund aus der Stellaan kommt, geht der Helfer gegen den Hund und versucht vor dem Anbiss den Hund mit einem Stockschlag und Geschrei zu vertreiben. Auch hier darf sich der Hund in keinster Weise beindrucken lassen.
Übung F: VERWEIGERN DER KOMMANDOS VOM HELFER
Ist der Hundeführer auf dem Feld angekommen, gibt er seinem Hund das Kommando "los" und der Hund geht in die Bewachung über. Der Helfer lässt den Stock fallen und versucht, dem Hund Kommandos zu erteilen. Hier darf sich der Hund nicht beirren lassen.
Übung G: TRANSPORT EINES ARRESTANTEN & VERTEIDIGEN EINES ÜBERFALLS AUF DEN HUNDEFÜHRER
Am Hund & Arrestanten angekommen untersucht der Hundeführer den Helfer und geht dann in den Transport über. Nach ca. 25 Metern greift der Helfer den Hundeführer an, was der Hund sofort durch kräftiges Einbeissen verhindern muss.
Übung H: EINEN AUF DEM FAHRRAD FLÜCHTENDEN HELFER ZUM STEHEN BRINGEN
Der erste Helfer zeigt sich auf dem Fahrrad, der zweite Mann steht versteckt. Der zweite Mann muß den Helfer vom Rad ziehen und mit dem Rad flüchten. Der erste Helfer bleibt liegen, der Hund wird eingesetzt und muss die liegende Person bewachen. Der Hund nähert sich nun dem zweiten auf dem Rad flüchtenden Helfer. Hat sich der Hund auf 5-7 Meter dem Flüchtenden Helfer genähert, soll dieser nochmals seine Geschwindigkeit erhöhen. Der Hund darf nach heutigem Reglement bei dieser Übung nur ins Bein beissen, andernfalls gibt es Punktabzug. Der Hundeführer, der hinter dem Hund aus der Lahn kommt, soll kurz an dem liegengebliebenen Helfer verweilen und sich vergewissern, daß ihm nichts fehlt. Im Abstand von ca. 25 Metern zum zweiten Helfer gibt der Hundeführer nach Zeichen des Körmeisters das Kommando zum Trennen, wonach der hund sofort in die Bewachung übergehen muss.
Übung I: EINEN FLÜCHTENDEN VERDÄCHTIGEN ZUM STEHEN BRINGEN
Der vom Hund bewachte Helfer wird nun vom Hundeführer auf verdächtige Gegenstände durchsucht. Wenn der Hundeführer auch die Tasche am Lenker des Rades untersucht, startet der Helfer einen Fluchtversuch, der sofort von dem Hund verhindert werden muss. Auf Zeichen des Körmeisters wird der Hund "los" kommandiert.
Übung J: EINEN SCHIESSENDEN SCHMUGGLER ZUM STEHEN BRINGEN
Nach der Meldung beim Körmeister in der Stellaan fängt der Hundeführer mit seinem Hund an zu laufen. Zwei Schmuggler mit Jutesäcken kommen dem hundeführer entgegen. Nach einer Warnung bleibt ein Schmuggler stehen und der Andere ergreift die Flucht. Der Hundeführer geht mit seinem Hund zu dem stehengebliebenen Schmuggler und fordert den zweiten flüchtigen Schmuggler zweimal auf, stehzubleiben. Dem immernoch flüchtenden Schmuggler wird nun der Hund geschickt. Sobald sich der Hund von seinem Hundeführer entfernt hat, schiesst der Flüchtige zweimal gegen den hund, der sich auch hier wieder nicht davon beeindruckt zeigen darf, und lässt den Revolver fallen. Der Schmuggler geht noch einige Schritt weiter, bleibt dann stehen und leert seine gestohlenden Gegenstände(Gummischlauchstücke) aus.
Übung K: DIE "WERPFESTHEIT"
Der Hundeführer kommt mit dem ersten Helfer bis auf ca. 25 Meter zum Hund heran, hebt den vom 2. Helfer fallengelassenen Revolver auf, und kommandiert seinen Hund "los". Auf Zeichen des Richters bückt sich der Schmuggler nach seinen Diebesgegenständen und bewirft den Hund damit, der daraufhin sofort in den Griff gehen muss.
Übung L: TRANSPORT VON 2 FESTGENOMMENEN SCHMUGGLERN
Dem Hund wird das Kommando "los" gegeben. Nachdem der erste Schmuggler nun zum zweiten Schmuggler gebracht wurde, wird der Hund zur Bewachung hinter die beiden Schmuggler gesetzt. Der Hundeführer durchsucht die beiden Schmuggler und die Säcke nach Diebesgut. Jetzt geht der Hundeführer mit seinem Hund 2 Meter hinter die beiden Schmuggler in Position. Nach dem Befehl alles wieder in die Säcke zu tun geht es auf Kommando in den Transport über.
Übung M: ZURÜCKRUFEN
Nach Meldung beim Richter geht der Hundeführer mit seinem Hund los. Der erste Helfer zeigt sich mit dem Fahrrad, steigt auf und flüchtet.
Der Hund wird nach zweimaligen Warnen eingesetzt. Ein zweiter Helfer läuft einmal quer durchs Bild, wenn sich der Hund ca. 25 Meter vom Hundeführer entfernt hat. Nach 60 Metern muss der Hund zurückgerufen werden und auf dem kürzesten weg zurückkommen.
Übung N: SCHEINANGRIFF
Der Helfer zeigt sich und geht ganz normal. Der Hundeführer warnt den Helfer 2 Mal aus der Stellaan, bevor der Hund eingesetzt wird. Der Helfer ergreift die Flucht und der hund wird geschickt. Hat der Hund sich bis auf ca. 40 Meter dem Helfer genähert, dreht sich dieser um und stellt die Flucht ein. Der Hund darf hier keinesfalls Beissen.
Übung O: TRANSPORT EINES ARRESTANTEN MIT FLUCHTVEREITELUNG
Nachdem der Hundeführer bei dem Flüchtling angekommen ist und diesen durchsucht hat, stellt sich der Hundeführer 2 Meter hinter den Flüchtling. Auf Zeichen des Richters versucht der Helfer nach ca. 25 Metern Transport einen Fluchtversuch. Der Hund darf hier nicht sofort die Flucht vereiteln, da der Richter erst nach einigen Metern Flucht das Zeichen zum Stellen gibt. Nachdem der hund in den Griff gehen durfte, bekommt er wieder das Kommando zum Trennen und Bewachen.
(geänderte Fassung von rse)
Quelle: www.phv-de-huifkar.de - erster anerkannter K.N.P.V.-Club in Deutschland