Die Prüfungsordnung der K.N.P.V. teilt sich auf in Unterordnung, Wasserarbeit und Schutzdienst. Die K.N.P.V.- PO beinhaltet nur für die Praxis taugliche Elemente. Bei bestandener Prüfung erhält man ein Zertifikat, in dem die Punkzahl, der Name des Hundes und des Hundeführers sowie ein Bild vom Hund und der Stempel der K.N.P.V eingetragen wird.
Bei K.N.P.V.-Prüfungen sind alle Gebrauchshunderassen und deren Kreuzungen untereinander zugelassen.
Kampfhunderassen sowie deren Kreuzungen dürfen nicht an Prüfungen teilnehmen. Die Hunde dürfen nicht größer als 70cm und nicht kleiner als 55cm sein. Fällt die Grösse des Hundes über oder unter diese Werte, so muss für den Hund eine Genehmigung bei der K.N.P.V beantragt werden. Bekommt er diese nicht, so ist er zur K.N.P.V. - Prüfung nicht zugelassen.
Zu jeder Prüfung sind 3 Richter vorhanden. Sie teilen sich das Richten in der Unterordnung und der Wasserarbeit auf. Beim Schutzdienst steht ein Richter am Start, ein Richter beim Helfer und einer am Ende des Geländes. So können die Richter alles gut beobachten und bewerten.
In der K.N.P.V finden die Prüfungen in zwei zeitlichen Abschnitten statt. Der Unterordnungsteil findet am Vormittag und die Mannarbeit am Nachmittag statt. Während der Prüfungen liegt auf dem gesamten Gelände Futter auf dem Boden, was den Hunden die Arbeit erschweren soll.
In der PH1 können maximal 440 Punkte erreicht werden. Das Zertifikat erlangt man aber schon mit 352 erreichten Punkten. Das Zertifikat mit der besonderen Auszeichnung "met Lof" (bedeutet soviel wie "Besonderes Lob") erlangt man in der PH1 mit 402 erreichten Punkten. Diese Auszeichnung hebt die besonders gute Arbeit des Hundes nochmals hervor.
Um die PH2 - Prüfung absolvieren zu können, ist eine bestandene PH1 - Prüfung oder Objekt - Prüfung nachzuweisen bzw. die Voraussetzung dafür. In der PH2 können maximal 455 Punkte erreicht werden. Das Zertifikat erlangt man aber schon mit 364 erreichten Punkten. Das Zertifikat mit der besonderen Auszeichnung "met Lof" erlangt man in der PH2 mit 410 erreichten Punkten. Diese Auszeichnung hebt auch hier die besonders gute Arbeit des Hundes nochmals hervor.
Die Übungen in der PH2 sind zwar vom Aufbau her nicht anders, aber sie unterscheiden sich zum Teil doch erheblich vom bisher erlernten, da die Ausbildung zum Bestehen der PH2 noch sicherer sein muss. Sie gibt den Diensthundeführern aber die Möglichkeit, mit Ihrem Diensthund so praxisnah wie möglich auch sport mit Ihrem Diensthund auszuüben, da sämtliche Übungen wie zB. Revieren, Suchen, Stockstellen, Gegenstandsbewachen usw. denen der PH1 gleichen. Aber: die einzelnen Übungen wurden in sich weiter erschwert. Was bedeutet, dass zB. nicht ein stehender Mann am Baum reviert wird (PH1), sondern ein liegender Mann reviert wird.
Oder nicht die Kiste im Wald reviert wird (PH1), sondern ein Gegenstand auf einem Sportgelände. Zum Beispiel bei der Wasserarbeit muss der Hund nach der Überquerung auf der anderen Seite des Ufers 1 Minute lang ohne Sichtkontakt zum Hundefühere verweilen. Auch die Mannarbeit findet grundsätzlich mit "Zwei" Helfern statt. Apportiergegenstände können ein Sack, eine grosse Tasche und andere Dinge sein.
Um die Reihenfolge der Teilnehmer zu bestimmen, wird ausgelost. Während die Einen suchen, gehen die Anderen revieren bzw. dahin, wo man sie eingeteilt hat. Nach der Reihenfolge der Lose wird ein Hund nach dem Anderen gearbeitet, also werden pro Übung alle Hunde durchgemacht, bevor es zur nächsten Übung geht. Der Schutzdienst beginnt im 2. Teil nach dem Mittag.
Vor jeder Prüfung muss! sich der Hundeführer mit seinem Hund beim Richter vorstellen, der Ihn dann über seinen Hund befragt, ob er zB. sozial ist, ob der Hund auf Zivilpersonen ausgebildet wurde usw. Macht der Hundeführer hier falsche Angaben, so kann er dafür in Holland zu Höchststrafen verurteilt werden. Die Richter und Helfer müssen vor jeder Prüfung über eventuelle Besonderheiten des Hundes informiert sein.
Mit Ausnahme des 1. Teils des "Folgens" wird bei jeglichen Übungen der Hund ohne Leine und ohne Halsband vorgeführt. Vor jeder Übung meldet man sich beim Übungsleiter, der einem dann sagt, dass der Hund abzuleinen ist und wann man weiter zum Richter gehen darf.
(geänderte Fassung von rse)
Quelle: www.phv-de-huifkar.de - erster anerkannter K.N.P.V.-Club in Deutschland